Flugbetriebsordnung & Sicherheitsvorschriften

1. Das Betreten des Modellfluggeländes geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für erlittene oder angerichtete Schäden übernimmt der Modellfluggruppe Wertingen e.V. nicht.

2. Jeder aktive Modellflugpilot muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, welche den Erfordernissen des § 103 Abs.3 der Luftverkehrszulassungsordnung entspricht. Des Weiteren ist das Fliegen ohne Kenntnisnachweiß nur bei Anwesenheit eines Flugleiters erlaubt.

3. Der Flugbetrieb darf nur unter Aufsicht eines sachkundigen Flugleiters, der vom Platzhalter benannt ist, durchgeführt werden. Der Flugleiter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Gemäß NfL I 76/IV.(8) bestimmt der Verein für den Fall der geringen Nutzung folgende Ausnahme: Bei weniger als 4 Modellflugpiloten kann auf den Flugleiter verzichtet werden. In diesem Fall sind die erforderlichen Eintragungen in das Modellflugbuch (Flugleiterbuch) von den Modellflugpiloten selbst vorzunehmen. (Vorausgesetzt jeder verfügt über einen Kenntnisnachweiß.)

4. Im Modellflugbuch sind die Modellflugpiloten und ihre Modelle einzutragen.

5. Die Flugmodellpiloten und alle sonstigen Personen, die sich auf dem Modellfluggelände befinden, haben die Weisungen des Flugleiters zu befolgen.

6. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und erforderlichenfalls ordnend einzugreifen. Er ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung verantwortlich.

7. Der Name des Flugleiters steht im Flugleiterbuch.

8. Auf dem Modellfluggelände dürfen nur Mitglieder des Modellfluggruppe Wertingen e.V. und in Ausnahmefällen Gäste ihre Modelle starten.

9. Für alle Modelle mit Verbrennungsmotor / Turbinenantrieb muss ein Schallpegelzeugnis erstellt werden. Dies gilt auch für Gäste. Messgerät und Prüfbuch wird in der Flugleitertasche mitgeführt.

10. Für die Lautstärke gelten folgende Grenzwerte: – Kolbengetriebene Flugmodelle: max. 77 dB(A) – Turbinengetriebene Flugmodelle: max. 89 dB(A)

11. Der Betrieb von Flugmodellen mit Kolben- und Turbinenantrieb ist nur zu nachfolgenden Zeiten zulässig: Werktags: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sonn u. Feiertags: von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr Der Flugbetrieb ist eine Stunde vor Sonnenuntergang einzustellen!

12. An den Tagen: Karfreitag, Allerheiligen und Heiligabend ist generelles Flugverbot für alle Modelle!

13. Gleichzeitig dürfen maximal 4 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder 2 Modelle mit Turbinenantrieb geflogen werden.

14. Aufnahme des Flugbetriebs durch einen Modellflugpiloten: a) Bei Ankunft auf dem Flugplatz, ist bei 35 Mhz Sendeanlagen zu prüfen ob eine Doppelbelegung ausgeschlossen ist! Ist die Frequenz belegt, so ist es verboten diesen Sender in Betrieb zu nehmen. b) Eine Flugzeitabsprache muss mit den Piloten der gleichen Steuerfrequenz erfolgen. Anschließend muss sich der Pilot beim Flugleiter melden. c) Bei 2,4 Ghz Anlagen entfallen die Punkte a) und b) d) Gäste müssen noch zusätzlich einen Versicherungsnachweis erbringen und einen Kostenbeitrag pro Flugtag entrichten den der Verein jährlich neu festlegt. e) Für alle Modelle mit Verbrennungsmotor / Turbinenantrieb muss ein Lärmpass vorhanden sein und im Flugleiterbuch abgeheftet sein.

15. Die Modelle müssen auf dem Startvorbereitungsplatz neben dem Zaun abgestellt werden.

16. Alle Piloten müssen den Startplatz über den zentralen Einlass betreten. Das Starten von Modellen, gleich welcher Art, direkt vom Startvorbereitungsplatz ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Sicherheitsvorschriften:

17. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebs nicht gefährdet oder gestört werden.

18. Wer infolge des Genusses alkoholischer Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Flugmodells gehindert ist, darf kein Flugmodell führen.

19. Die für den Betrieb eines Turbinenbetriebenen Modelles erforderliche spezifische Sicherheitsausrüstung (z.b. Feuerlöscher) ist vom Modelleigentümer bereitzustellen.

20. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Ausbildung in erster Hilfe teilgenommen hat, und hierüber einen Nachweis gemäß § 8a der STVZLO oder § 126 der Verordnung Über Luftfahrtpersonal führen kann.

21. Bei Flugbetrieb muss eine Erste -Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die zumindest einer Ausstattung nach DIN 3146 für Personenkraftwagen entspricht.

22. Während des Start und Landevorganges müssen Start und Landeflächen frei von Personen und beweglichen Hindernissen sein.

23. Flugmodelle haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. Bei Annäherung eines bemannten Luftfahrzeugs (vor allem Freiballone) ist der Flugbetrieb sofort einzustellen.

24. Das Anfliegen/Überfliegen von Personen und Personengruppen sowie Tieren und den Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt.

25. Landwirtschaftliche Arbeiten haben Vorrang vor dem Modellflugbetrieb. Soweit auf benachbarten Feldern gearbeitet wird, darf im Luftraum über diesen Feldern nicht geflogen werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften über den An – und Überflug von Personen, Tieren und Kraftfahrzeugen. Straßen und Wege, die innerhalb der für den Flugbetrieb zugelassenen Sektoren liegen, sind in einer Höhe von mindestens 50 Meter über Grund zu überfliegen. Findet auf ihnen Personen oder Fahrzeugverkehr statt, so ist das Überfliegen von Verkehrsteilnehmern untersagt.

26. Es darf nur in dem Luftraum geflogen werden, dessen Bodengrenzen wie folgt verlaufen: Nordgrenze: 300m vom Modellgeländebezugspunkt Ostgrenze: 150m vom Modellgeländebezugspunkt Südgrenze: Start und Landebahn. Westgrenze: 300m vom Modellgeländebezugspunkt.

27. Zuschauer und Besucher dürfen sich nicht im Startvorbereitungsplatz und auf der Start – und Landebahn aufhalten.

28. Aktive Piloten müssen nach Möglichkeit vom Pilotenplatz aus ihr Modell steuern. Inaktive Piloten sollten sich nach Möglichkeit in den abgegrenzten Bereich aufhalten, wenn sie nicht am aktiven Flugbetrieb teilnehmen.

Hinweise:
29. Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften werden mit einer Geldbuße an die Vereinskasse belegt, dessen Höhe der Verein jährlich neu festlegt. Bei zweimaligem Verstoß muss der Flugleiter ein befristetes Startverbot aussprechen. Bei grob fahrlässigem Verhalten kann Vereinsausschluss erfolgen. Der Modellfluggruppe Wertingen e.V. behält sich eine zivilrechtliche Straf- oder Schadensersatzklage vor. Die Vorfälle werden im Flugleiterbuch festgehalten. Entscheidungsberechtigt in solchen Fällen ist der Flugleiter.

30. Bei Außenlandungen dürfen zur Vermeidung von Flurschäden nur der Pilot und höchstens ein Helfer das Modell zurückholen. Bei Bruch sind alle Teile aufzusammeln. Unbrauchbare Modellteile und sonstiger Abfall muss vom Verursacher selbst entsorgt werden. Eine Deponie auf dem Gelände oder in den umliegenden Feldern ist nicht gestattet.

31. Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen. Bei dem Betrieb dieser Funkanlagen sind die geltenden Verfügungen der Bundesnetzagentur zu beachten.

Bitte beachten Sie diese Punkte im Interesse der Sicherheit und der Fairness gegenüber den Flugkameraden, den Mitmenschen und auch den Leuten, welche unserem Hobby weniger Interesse entgegenbringen.

Die Vorstandschaft der Modellfluggruppe Wertingen e.V.  (Stand 01.01.2019)